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Abmahnabzocke: Bundestag schiebt Riegel vor



Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums legt der Bundestag die Mahngebühren bei einer einfachen Verletzung des Urheberrechts auf maximal 100,-- Euro fest. 

Am 12. April 2008 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Wenn ein Anwalt gegen eine einfache Urheberrechtsverletzung im Internet vorgeht, kann er Gebühren und Aufwendungen in Höhe von maximal 100,-- Euro ersetzt verlangen.

Bislang konnten Anwälte für einen Mahnbrief mehrere Hundert Euro verlangen, wenn eine Privatperson, zum Beispiel Stadtplanausschnitte, Fotos oder Musiklieder, die urheberrechtlich geschützt waren, auf ihrer Website veröffentlichen.

Oftmals standen die Mahngebühren, die in der Regel auch rechtlich durchsetzbar waren, in keinem Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des verwendeten urheberrechtlich geschützten Inhalts.

Quelle: Baden-Württembergischer Handwerkstag

Weitere Recherchen:

Der Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien verabschiedet. Das Gesetz erleichtert den Kampf gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Außerdem passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geografischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke. Schließlich wird das Recht von Anwälten, Abmahngebühren in minder schwer wiegenden Fällen von Urheberrechtsverletzungen zu verlangen, auf den Betrag von 100 Euro begrenzt. 


"Der Schutz von kreativem Schaffen ist gerade für die deutsche Wirtschaft, die sich in einem rohstoffarmen Umfeld behaupten muss, von herausragender Bedeutung. Produktpiraterie nimmt ständig zu, richtet beträchtliche wirtschaftliche Schäden an und vernichtet Arbeitsplätze. Gefälschte Produkte können auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, zum Beispiel bei Ersatzteilen oder Medikamenten. Daher muss der Produktpiraterie auf vielfältige Weise begegnet werden. Ein Mittel ist die Verbesserung des rechtlichen Instrumentariums", erläuterte Bundesjustizministerin Zypries. "Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz ebenfalls eine ganz wesentliche Verbesserung: Mit der Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf 100 Euro für die erste anwaltliche Abmahnung stellen wir sicher, dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. Wer keine geschäftlichen Interessen verfolgt, ist künftig vor überzogenen Abmahnkosten besser geschützt", so Zypries weiter.